Digitales Wohlbefinden

Der positive Beitrag der Digitalisierung zum persönlichen Wohlbefinden („Digital Wellbeing“) und der individuellen Entwicklung von Menschen wird zum essentiellen Maßstab bei der Bewertung des Erfolgs der digitalen Transformation.


Praxisbeispiele

Beschreibung

Digital Wellbeing befasst sich mit allen proaktiven Maßnahmen des unternehmerischen digitalen Handelns, inklusive bewusster Selbstverpflichtung, die das Wohlbefinden und die positive individuelle Entwicklung der Mitarbeitende, Partner/innen und Zulieferer/innen sowie Kunden/innen in den Mittelpunkt stellen. (Digital Health ist nicht Teil dieser Betrachtung. Digital Health bezeichnet den Einsatz von „Medizin- und Gesundheitstechnologien, um die Effizienz der Gesundheitsversorgung zu verbessern und Arzneimittel individueller und wirkungsvoller einsetzen zu können“ (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Health, zuletzt aufgerufen am 21.6.2021, 17:41 Uhr)

Die wichtigsten Stakeholder für Digital Wellbeing sind:

  • die Mitarbeitenden des Unternehmens
  • die Partner/innen & Zulieferer/innen (um zu gewährleisten, dass dieses Thema auch in der Lieferkette präsent ist)
  • die Kunden

Anmerkung 1: Aufgrund der großen Reichweite des Themas müssen alle Abteilungen und Funktionen, die in direktem Kontakt mit den ersten zwei genannten Gruppen stehen, in einen Querschnittsprozess mit einbezogen werden. Also z.B. :

  • Führungskräfte
  • HR und Personalentwicklung
  • Unternehmenskommunikation
  • Betriebsrat
  • Betriebliches Gesundheitswesen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Auch im Hinblick auf Kunden müssen weitere Abteilungen einbezogen werden, z.B. :

  • Produktentwicklung
  • Marketing
  • Vertrieb
  • Business Development

Evaluierung der Wirkung von neuen Technologie und datengetriebenen Anwendungen auf Mitarbeitende, Partner/innen & Zulieferer/innen sowie Kunden/innen. Es muss evaluiert werden, wie sich sowohl genutzte Technologie und Neuanschaffungen als auch das Nichtvorhandensein von digitalen Anwendungen und datengetriebenen Produkten sich auf das Wohlbefinden von Mitarbeitenden und Kunden/innen auswirkt. Gemessen werden kann dies z.B. für die Mitarbeitende durch automatisierte oder individuelle Befragungen, die die Zufriedenheit mit dem digitalen Arbeitsplatz messen. Einige neue Technologien, wie z.B. Microsoft Viva, liefern zudem automatisierte Auswertungen des Nutzerverhaltens der Mitarbeitende, die wertvolle Hinweise auf deren „Wellbeing“ liefern können. Sie werten z.B. die „störungsfreie“ Zeit aus, die Mitarbeitende jeden Tag zur Verfügung haben und geben Führungskräfte bei Bedarf Hinweise für eine entsprechende Verhaltensänderungen. (Anmerkung: Datenschutzfragen rund um diese Auswertungen sind allerdings noch nicht endgültig geklärt.)

Für einen guten Start in dieses Thema empfehlen wir das folgende, auf die Herstellung von „Quick-Wins“ fokussierte Vorgehen:

  • Schritt 1: Verantwortlichen für das Thema Wellbeing identifizieren​ / benennen
  • Schritt 2: Identifizieren von bestehenden Wellbeing-Aktivitäten​ (die nicht so bezeichnet sein müssen)
  • Schritt 3: Überprüfung der bisherigen Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen im Hinblick auf Lücken und Potenziale
  • Schritt 4: Erarbeitung / Dokumentation der vorhandenen / nötigen Tools und Ressourcen
  • Schritt 5: Veröffentlichung der vorhandenen Tools und Ressourcen
  • Schritt 6: Awareness Kommunikation zu den Tools und Ressourcen als wichtiges Instrument für Akzeptanz, Change und Agenda Setting
  • Schritt 7: Eintreten in einen aktiven Dialog mit allen Stakeholdern (z.B. durch eine offene Befragung), um Optimierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu identifizieren
  • Schritt 8: Integration des Wellbeing-Themas in vorhandene Regelprozesse

Prozesse und Standards sind noch als singuläre Initiativen nicht weit gesät, allerdings zeichnet sich am Markt eine umfassendere Sensibilisierung für das Thema durch den Gesetzgeber ab. Zwei Beispiele seien hier genannt:

  • IEEE Employee Wellbeing in the Digital Age (mehr dazu unter diesem Link)
  • Gesetzgebungsinitiative des EU Parlaments zum „Recht auf Nichterreichbarkeit“ (mehr dazu unter diesem Link)