Digitale Befähigung und Inklusion

Niemanden zurücklassen – die selbstverständliche Gleichstellung und Befähigung aller Menschen unabhängig individueller Aspekte – wird vom Unternehmen in der digitalen Entwicklung aktiv verantwortet und nicht auf die Betroffenen abgeschoben.


Praxisbeispiele

Beschreibung

Die aktive Gleichstellung und Befähigung aller Menschen unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer individueller Aspekte muss Bestandteil der Digitalisierungsstrategie und des eigenen Leitbildes sein. Die Nutzung von Chancen der Digitalisierung für alle Menschen müssen für sie mitgedacht werden. Es muss vermieden werden, digitale Entwicklungen voranzutreiben, welche bestimmte Menschen kategorisch von der Teilhabe ausschließen. Hierbei muss Wert darauf gelegt werden, Menschen zu befähigen, die Angebote zu verstehen und zu nutzen.

Für das Thema „Befähigung & Inklusion“ gelten unternehmensintern Betroffene, Mitarbeitende, HR, Führungskräfte sowie Entwickler/innen und Produktmanager/innen als Stakeholder.

Extern haben die Gesellschaft im Allgemeinen, das Bildungswesen, Interessensverbände und Organisationen im Bereich Inklusion und Usability, sowie Nutzer/innen und Betroffene ein Interesse daran. 

  • angemessene Awareness-, Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • sach- und bedarfsgerechte Infrastruktur
  • Guidelines für Usability, Gendern, etc.
  • Umfragen unter Betroffenen zur Zufriedenheit
  • Anlaufstellen im Unternehmen, u.a. Schwerbehindertenvertretung und Diversity Management
  • Moderierte Kommunikationskanäle
  • Audits und Prüfungen zu relevanten Normen und Standards (z.B. Accessibility)
  • Erweiterung des Schulungs- und Trainingsangebots
  • Digitale Grundkompetenzen definieren, IST-Stand ermitteln und zielgerecht fördern.
  • Strategische Kompetenzentwicklung von Digitalkompetenzen pro Bereich definieren und entwickeln.
  • Leitbild erweitern: Niemanden zurücklassen
  • Awareness schaffen für den Bedarf: Menschen mit Behinderungen sind keine Minorität.
  • Awareness schaffen für Barrieren: Was sind digitale Hürden?
  • Aufbau von Wissen über Tools und Techniken
  • Alternativen mitdenken
  • Partizipative Gestaltung: Betroffene hinzuziehen
  • Erstellung eines Workflows, welcher Projekte hinsichtlich Inklusion überprüft
  • Reverse Monitoring: Die Menschen abholen wo sie stehen
  • Transparenz und einfache Sprache – Websites und Applikationen an Standards der Barrierefreiheit orientieren
  • Formate zur Wissensvermittlung entwickeln
  • Glossar für Schlüsselbegriffe pflegen
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
  • Europäische Norm 301549 v2.1.2
  • Usability Normen und Standards -AGG